Antragsverfahren

Anträge auf Fördermittel können durch den Antragsteller selbst oder durch Dritte gestellt werden.

Genannt werden sollen

  • der Förderungsgrund,
  • der gewünschte Förderungsumfang und
  • weshalb eine anderweitige Förderung nicht möglich ist.

Der Vorstand entscheidet über die eingereichten Anträge.

Die Antragsteller erhalten über die Entscheidung einen schriftlichen Bescheid. Die Mittel werden in der Regel für ein Jahr vergeben.

Folgeantrag für die Weiterbewilligung.
Drei Monate vor Ablauf der Förderung muss ein Folgeantrag gestellt werden. Die Weiterbewilligung ist abhängig vom Erfolg der Förderung, der durch Zeugnisse oder Gutachten der ausbildenden oder fördernden Institutionen rechtzeitig nachgewiesen werden muss. Möglich ist auch eine persönliche Darlegung des Förderungserfolgs.